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Schweiz: Warum ein früheres Arbeitsverhältnis bestätigen?

Arbeitnehmende in der Schweiz können vom Arbeitgeber jederzeit ein Zeugnis verlangen, auf besonderes Verlangen beschränkt auf Art und Dauer des Arbeitsverhältnisses. Dieselben Angaben zu bestätigen dauert eine Minute und hilft der Person bei ihrer nächsten Stelle. certo fragt in ihrem Namen, mit ihrer ausdrücklichen Einwilligung.

Rechtsstand vom 26. Oktober 2026 · Obligationenrecht (SR 220), Art. 330a und 328b, Stand am 1. Oktober 2026; Datenschutzgesetz (SR 235.1), Stand am 7. Juli 2025

Kurz gesagt

  • Die Angaben sind bereits schriftlich festgehalten. Arbeitnehmende können vom Arbeitgeber jederzeit ein Zeugnis verlangen, auf besonderes Verlangen beschränkt auf Art und Dauer des Arbeitsverhältnisses, also eine Arbeitsbestätigung (Art. 330a OR). Genau danach fragen wir.
  • Sie helfen der Person, die für Sie gearbeitet hat. Eine vom früheren Arbeitgeber bestätigte Angabe ist das, worauf sich der nächste Arbeitgeber verlässt. Die Antwort dauert etwa eine Minute und erfordert kein Konto.
  • certo fragt im Namen der Person, mit ihrer ausdrücklichen Einwilligung. Nach dem Datenschutzgesetz (DSG) ist die Bekanntgabe von Personendaten durch die Einwilligung der betroffenen Person gerechtfertigt (Art. 31 Abs. 1). Die Person hat diese Prüfung selbst angestossen, nur für diese Angaben.
  • Sie müssen nicht antworten. Kein Schweizer Gesetz verpflichtet einen Arbeitgeber, certo zu antworten. Eine Absage ist in Ordnung.

Das Obligationenrecht

Obligationenrecht (OR, SR 220), zitiert nach dem amtlichen Text auf Fedlex.

Art. 330a OR: das Arbeitszeugnis

Der Arbeitnehmer kann jederzeit vom Arbeitgeber ein Zeugnis verlangen, das sich über die Art und Dauer des Arbeitsverhältnisses sowie über seine Leistungen und sein Verhalten ausspricht. … Auf besonderes Verlangen des Arbeitnehmers hat sich das Zeugnis auf Angaben über die Art und Dauer des Arbeitsverhältnisses zu beschränken.

Diese Arbeitsbestätigung enthält genau die Angaben, nach denen wir fragen: die Funktion und die Daten des Arbeitsverhältnisses. Sie liegen Ihnen also bereits vor. Nach Leistung und Verhalten fragt certo nie.

Art. 328b OR: was ein Arbeitgeber bearbeiten darf

Der Arbeitgeber darf Daten über den Arbeitnehmer nur bearbeiten, soweit sie dessen Eignung für das Arbeitsverhältnis betreffen oder zur Durchführung des Arbeitsvertrages erforderlich sind.

Die Daten und die Art der Tätigkeit gehören zum Arbeitsverhältnis selbst: Es sind die Angaben, die Arbeitnehmende nach Art. 330a von Ihnen bestätigt verlangen können. Nach nichts anderem wird gefragt, und Sie sollten nichts anderes hinzufügen.

Wonach nie gefragt wird

Wir haben im Bundesrecht keine Bestimmung gefunden, die aufzählt, welche Fragen ein Arbeitgeber Stellenbewerbenden nicht stellen darf. certo fragt Sie nie nach Gesundheit, Familie, Weltanschauung, Lohn, Leistung, dem Grund des Austritts oder Vorstrafen.

Personendaten

Die Schweiz ist nicht Mitglied der EU: Für Ihre Antwort gilt das Datenschutzgesetz (DSG), nicht die DSGVO. Zitiert nach dem amtlichen Text auf Fedlex.

Art. 31 Abs. 1 DSG: die Einwilligung rechtfertigt

Eine Persönlichkeitsverletzung ist widerrechtlich, wenn sie nicht durch Einwilligung der betroffenen Person, durch ein überwiegendes privates oder öffentliches Interesse oder durch Gesetz gerechtfertigt ist.

Die Bekanntgabe der Daten und der Art der Tätigkeit an certo, auf eigenen Wunsch der Person, beruht auf ihrer Einwilligung.

Art. 6 Abs. 6 DSG: eine gültige Einwilligung

Ist die Einwilligung der betroffenen Person erforderlich, so ist diese Einwilligung nur gültig, wenn sie für eine oder mehrere bestimmte Bearbeitungen nach angemessener Information freiwillig erteilt wird.

Die Person hat Ihre Organisation, die Adresse und jede einzelne Angabe selbst gewählt, aus ihrem eigenen angemeldeten Konto.

  • Nachweis der Einwilligung. certo hält fest, welches Konto die Prüfung angestossen hat, wann und für welche Angaben. Schreiben Sie an support@certo.bio, und wir senden Ihnen den Nachweis zu Ihrer Anfrage.
  • Art. 6 Abs. 2 DSG, Verhältnismässigkeit. Sie bestätigen nur die genannten Angaben oder lassen sie offen. Fügen Sie nichts hinzu: Alles darüber hinaus ist von der Einwilligung der Person nicht gedeckt.

Was das für Ihre Antwort bedeutet

  • Haken Sie nur an, was Ihre Personal- oder Lohnunterlagen belegen.
  • Nicht sicher, ob es dieselbe Person ist? Klicken Sie auf «We can't find a matching record» (Wir finden keinen passenden Datensatz). Bestätigen Sie nie einen Datensatz, bei dem Sie nicht sicher sind, dass er zu dieser Person gehört.
  • Beantwortet Ihr Unternehmen solche Anfragen grundsätzlich nicht? Klicken Sie auf «We do not answer these requests» (Wir beantworten solche Anfragen nicht). Im Verlauf steht dann, dass Ihre Organisation abgelehnt hat, und niemand sonst bei Ihnen wird gefragt.

Quellen

Diese Seite ist keine Rechtsberatung. Sie gibt den Rechtsstand vom 26. Oktober 2026 wieder.