Rechtsgrundlage, alle Länder

Deutschland: Warum ein früheres Arbeitsverhältnis bestätigen?

Jeder Arbeitgeber in Deutschland hält Art und Dauer der Tätigkeit ohnehin im Arbeitszeugnis fest, auf das Beschäftigte bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses Anspruch haben. Dieselben Angaben zu bestätigen dauert eine Minute und hilft der Person, ihre nächste Stelle zu finden. certo fragt in ihrem Namen, mit ihrer ausdrücklichen Einwilligung.

Rechtsstand vom 26. Oktober 2026 · Gewerbeordnung (GewO), § 109, zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 20. Juli 2026 (BGBl. 2026 I Nr. 215); Bundesdatenschutzgesetz (BDSG), § 26, zuletzt geändert durch Art. 3 des Gesetzes vom 12. Mai 2026 (BGBl. 2026 I Nr. 139)

Kurz gesagt

  • Die Angaben stehen bereits im Zeugnis. Bei Beendigung eines Arbeitsverhältnisses besteht Anspruch auf ein schriftliches Zeugnis, das mindestens Angaben zu Art und Dauer der Tätigkeit enthalten muss (§ 109 Abs. 1 GewO). Genau danach fragen wir, und genau das kann die Person jedem neuen Arbeitgeber ohnehin vorlegen.
  • Sie helfen der Person, die für Sie gearbeitet hat. Ein von einem früheren Arbeitgeber bestätigter Eintrag ist das, worauf sich der nächste Arbeitgeber verlässt. Die Antwort dauert etwa eine Minute und erfordert kein Konto.
  • certo fragt im Namen der Person, mit ihrer ausdrücklichen Einwilligung. Die DSGVO lässt die Einwilligung der betroffenen Person als Rechtsgrundlage genügen, und das Bundesdatenschutzgesetz behandelt die Einwilligung früherer Beschäftigter wie die von Beschäftigten (§ 26 Abs. 2 und 8 BDSG). Die Person hat diese Prüfung selbst angestoßen, nur für diese Angaben.
  • Sie müssen nicht antworten. Kein deutsches Gesetz verpflichtet einen Arbeitgeber, certo zu antworten. Eine Absage ist in Ordnung.

Die Gewerbeordnung

Gewerbeordnung (GewO), zitiert nach dem Text auf gesetze-im-internet.de.

§ 109 Abs. 1: das Arbeitszeugnis

Der Arbeitnehmer hat bei Beendigung eines Arbeitsverhältnisses Anspruch auf ein schriftliches Zeugnis. Das Zeugnis muss mindestens Angaben zu Art und Dauer der Tätigkeit (einfaches Zeugnis) enthalten.

Genau danach fragen wir: nach der Tätigkeit und den Daten des Arbeitsverhältnisses. Diese Angaben liegen Ihnen also bereits vor. Leistung und Verhalten gehören nur in das qualifizierte Zeugnis, das allein der Arbeitnehmer verlangen kann; danach fragt certo nie.

§ 109 Abs. 2: nichts zwischen den Zeilen

Das Zeugnis muss klar und verständlich formuliert sein. Es darf keine Merkmale oder Formulierungen enthalten, die den Zweck haben, eine andere als aus der äußeren Form oder aus dem Wortlaut ersichtliche Aussage über den Arbeitnehmer zu treffen.

Auch die Seite von certo lässt dafür keinen Raum: Sie haken eine genannte Angabe an oder lassen sie offen und fügen nichts hinzu.

Wonach nie gefragt wird

Wir haben keine gesetzliche Vorschrift gefunden, die aufzählt, welche Fragen ein Arbeitgeber Bewerbern nicht stellen darf. Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (§ 1 AGG) will Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität verhindern. certo fragt Sie nach nichts davon, auch nicht nach Gesundheit, Familie, Gehalt, Leistung, dem Grund des Ausscheidens oder Vorstrafen.

Personenbezogene Daten

Die DSGVO gilt in Deutschland unmittelbar; das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) ergänzt sie. Zitiert nach dem Text auf gesetze-im-internet.de.

§ 26 Abs. 2 BDSG: Einwilligung im Beschäftigungsverhältnis

Erfolgt die Verarbeitung personenbezogener Daten von Beschäftigten auf der Grundlage einer Einwilligung, so sind für die Beurteilung der Freiwilligkeit der Einwilligung insbesondere die im Beschäftigungsverhältnis bestehende Abhängigkeit der beschäftigten Person sowie die Umstände, unter denen die Einwilligung erteilt worden ist, zu berücksichtigen. Freiwilligkeit kann insbesondere vorliegen, wenn für die beschäftigte Person ein rechtlicher oder wirtschaftlicher Vorteil erreicht wird …

Die Person ist von Ihnen nicht mehr abhängig, hat die Prüfung selbst angestoßen und hat einen Vorteil davon: einen bestätigten Lebenslauf.

§ 26 Abs. 8 BDSG: auch frühere Beschäftigte

Bewerberinnen und Bewerber für ein Beschäftigungsverhältnis sowie Personen, deren Beschäftigungsverhältnis beendet ist, gelten als Beschäftigte.

  • Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO, Einwilligung. Die Rechtsgrundlage Ihrer Antwort.
  • Art. 7 Abs. 1 DSGVO, Nachweis der Einwilligung. certo hält fest, welches Konto die Prüfung angestoßen hat, wann und für welche Angaben. Schreiben Sie an support@certo.bio, und wir senden Ihnen den Nachweis zu Ihrer Anfrage.
  • Art. 5 Abs. 1 lit. c DSGVO, Datenminimierung. Sie bestätigen nur die genannten Angaben oder lassen sie offen. Fügen Sie nichts hinzu: Alles darüber hinaus ist von der Einwilligung der Person nicht gedeckt.

Was das für Ihre Antwort bedeutet

  • Haken Sie nur an, was Ihre Personal- oder Lohnunterlagen belegen.
  • Nicht sicher, ob es dieselbe Person ist? Klicken Sie auf „We can't find a matching record“ (Wir finden keinen passenden Datensatz). Bestätigen Sie nie einen Datensatz, bei dem Sie nicht sicher sind, dass er zu dieser Person gehört.
  • Beantwortet Ihr Unternehmen solche Anfragen grundsätzlich nicht? Klicken Sie auf „We do not answer these requests“ (Wir beantworten solche Anfragen nicht). Im Verlauf steht dann, dass Ihre Organisation abgelehnt hat, und niemand sonst bei Ihnen wird gefragt.

Quellen

Diese Seite ist keine Rechtsberatung. Sie gibt den Rechtsstand vom 26. Oktober 2026 wieder.