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Österreich: Warum ein früheres Dienstverhältnis bestätigen?

Jeder österreichische Dienstgeber muss bei Beendigung des Dienstverhältnisses auf Verlangen ein schriftliches Zeugnis über Dauer und Art der Dienstleistung ausstellen. Dieselben Angaben zu bestätigen dauert eine Minute und hilft der Person bei ihrer nächsten Stelle. certo fragt in ihrem Namen, mit ihrer ausdrücklichen Einwilligung.

Rechtsstand vom 26. Oktober 2026 · Angestelltengesetz (AngG), § 39, und Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB), § 1163, Bundesrecht konsolidiert im RIS, Fassung vom 26. Oktober 2026

Kurz gesagt

  • Die Angaben sind bereits schriftlich festgehalten. Bei Beendigung des Dienstverhältnisses muss jeder Dienstgeber auf Verlangen ein schriftliches Dienstzeugnis über Dauer und Art der Dienstleistung ausstellen (§ 39 AngG, § 1163 ABGB). Genau danach fragen wir.
  • Sie helfen der Person, die für Sie gearbeitet hat. Beide Bestimmungen verbieten im Zeugnis alles, was die Erlangung einer neuen Stelle erschwert, und eine vom früheren Dienstgeber bestätigte Angabe ist das, worauf sich der nächste Dienstgeber verlässt. Die Antwort dauert etwa eine Minute und erfordert kein Konto.
  • certo fragt im Namen der Person, mit ihrer ausdrücklichen Einwilligung. Das Datenschutzgesetz lässt die Verwendung personenbezogener Daten mit Zustimmung der betroffenen Person zu (§ 1 Abs. 2 DSG), und die DSGVO macht die Einwilligung zur Rechtsgrundlage. Die Person hat diese Prüfung selbst angestoßen, nur für diese Angaben.
  • Sie müssen nicht antworten. Kein österreichisches Gesetz verpflichtet einen Dienstgeber, certo zu antworten. Eine Absage ist in Ordnung.

Das Dienstzeugnis

Das Angestelltengesetz (AngG) für Angestellte und das Allgemeine bürgerliche Gesetzbuch (ABGB) für alle anderen Dienstnehmer, zitiert nach dem konsolidierten Bundesrecht im RIS.

§ 39 Abs. 1 AngG: das Zeugnis für Angestellte

Der Dienstgeber ist verpflichtet, bei Beendigung des Dienstverhältnisses dem Angestellten auf Verlangen ein schriftliches Zeugnis über die Dauer und die Art der Dienstleistung auszustellen. Eintragungen und Anmerkungen im Zeugnisse, durch die dem Angestellten die Erlangung einer neuen Stelle erschwert wird, sind unzulässig.

§ 1163 Abs. 1 ABGB: dasselbe für alle anderen Dienstnehmer

Bei Beendigung des Dienstverhältnisses ist dem Dienstnehmer auf sein Verlangen ein schriftliches Zeugnis über die Dauer und Art der Dienstleistung auszustellen.

Derselbe Absatz verbietet ebenso Eintragungen und Anmerkungen, die die Erlangung einer neuen Stellung erschweren.

Beide Bestimmungen nennen genau die Angaben, nach denen wir fragen: die Daten des Dienstverhältnisses und die Art der Tätigkeit. Diese Angaben liegen Ihnen also bereits vor. Und beide verbieten Anmerkungen, die der Person schaden: Die Seite von certo lässt dafür keinen Raum. Sie haken eine genannte Angabe an oder lassen sie offen und fügen nichts hinzu.

Wonach nie gefragt wird

Wir haben im österreichischen Arbeitsrecht keine Bestimmung gefunden, die aufzählt, welche Fragen ein Dienstgeber Bewerbern nicht stellen darf. certo fragt Sie nie nach Gesundheit, Familie, Weltanschauung, Entgelt, Leistung, dem Grund des Ausscheidens oder Vorstrafen.

Personenbezogene Daten

Die DSGVO gilt in Österreich unmittelbar; das Datenschutzgesetz (DSG) ergänzt sie. Sein § 1 ist eine Verfassungsbestimmung, das Grundrecht auf Datenschutz.

§ 1 Abs. 2 DSG: Zustimmung

Soweit die Verwendung von personenbezogenen Daten nicht im lebenswichtigen Interesse des Betroffenen oder mit seiner Zustimmung erfolgt, sind Beschränkungen des Anspruchs auf Geheimhaltung nur zur Wahrung überwiegender berechtigter Interessen eines anderen zulässig …

Hier hat die betroffene Person zugestimmt.

  • Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO, Einwilligung. Die Rechtsgrundlage Ihrer Antwort.
  • Art. 7 Abs. 1 DSGVO, Nachweis der Einwilligung. certo hält fest, welches Konto die Prüfung angestoßen hat, wann und für welche Angaben. Schreiben Sie an support@certo.bio, und wir senden Ihnen den Nachweis zu Ihrer Anfrage.
  • Art. 5 Abs. 1 lit. c DSGVO, Datenminimierung. Sie bestätigen nur die genannten Angaben oder lassen sie offen. Fügen Sie nichts hinzu: Alles darüber hinaus ist von der Einwilligung der Person nicht gedeckt.

Was das für Ihre Antwort bedeutet

  • Haken Sie nur an, was Ihr Personalakt oder Ihre Lohnverrechnung belegt.
  • Nicht sicher, ob es dieselbe Person ist? Klicken Sie auf „We can't find a matching record“ (Wir finden keinen passenden Datensatz). Bestätigen Sie nie einen Datensatz, bei dem Sie nicht sicher sind, dass er zu dieser Person gehört.
  • Beantwortet Ihr Unternehmen solche Anfragen grundsätzlich nicht? Klicken Sie auf „We do not answer these requests“ (Wir beantworten solche Anfragen nicht). Im Verlauf steht dann, dass Ihre Organisation abgelehnt hat, und niemand sonst bei Ihnen wird gefragt.

Quellen

Diese Seite ist keine Rechtsberatung. Sie gibt den Rechtsstand vom 26. Oktober 2026 wieder.